AUKTIONSBEDINGUNGEN SPORTHORSES AUCTIONS – Version vom 1. November 2025
Diese Auktionsbedingungen sind unterteilt in:
O. BEGRIFFSVERZEICHNIS und PREISE
I. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
II. BEDINGUNGEN FÜR KÄUFER
III. BEDINGUNGEN FÜR VERKÄUFER
O. Begriffsverzeichnis
Anmeldemodul: Das Online-Formular / die Eingabefelder, die ein Verkäufer auf Sporthorsesauctions.com ausfüllt, um im Namen des Verkäufers ein Pferd bei der Online-Auktion anzubieten.
Konto: Registrierung auf Sporthorsesauctions.com, mit der ein Verkäufer, Bieter und/oder Käufer Zugang zur Website und zu den Online-Auktionen hat und sich als Teilnehmer bezeichnen kann.
Anmeldegebühr: Der Betrag, den der Verkäufer im Anmeldemodul zahlen muss, bevor ein Pferd bei der Online-Auktion angeboten werden kann. Dies wird auch als „entry fee” bezeichnet.
Lieferbescheinigung: Schriftliche Bestätigung des Käufers und Verkäufers, dass das versteigerte und verkaufte Pferd – in dem Zustand, in dem es bei der Auktion war – an den Käufer geliefert wurde.
Abrechnungsbetrag: Der vom Käufer gebotene und vom Verkäufer akzeptierte Betrag, für den das Pferd zugeschlagen wird.
Teilnehmer: Jede natürliche oder juristische Person, die als Verkäufer, Bieter und/oder Käufer an der Auktion teilnimmt und/oder sich für ein Konto auf Sporthorsesauctions.com registriert.
Zuschlag: Bestätigung von Sporthorses Auctions im Namen des Verkäufers, dass das Gebot angenommen wurde.
Kaufvertrag: Schriftliche Festlegung des Verkaufs und Kaufs infolge des Zuschlags.
Kaufpreis: Der Abrechnungsbetrag zuzüglich Auktionskosten und (falls zutreffend) Mehrwertsteuer.
Käufer: Der Teilnehmer, dem das versteigerte Pferd/Pony/Fohlen ... zugeschlagen wurde.
Pferd: Das Pferd, das Pony, das Fohlen ..., das über die Auktion angeboten wird. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird dies als „Pferd/Pony/Fohlen ...” bezeichnet.
Auktion: Eine von Sporthorses Auctions organisierte Online-Verkaufsmethode, bei der ein Pferd/Pony/Fohlen/… über die Website sporthorsesauctions.com potenziellen Käufern angeboten wird, die während eines bestimmten Zeitraums Gebote abgeben können. Der Höchstbietende am Ende der Auktionsperiode erhält das Recht, das Pferd/Pony/Fohlen/… zu kaufen, sofern nicht anders angegeben.
Auktionskosten: Fester Aufschlag oder Prozentsatz zusätzlich zum Rechnungsbetrag.
Verkäufer: Der Teilnehmer, der ein Pferd/Pony/Fohlen/... über die Auktion verkaufen lässt.
PREISE
Die Preise, gültig ab dem 1. November 2025, sind:
- Anmeldegebühr (für die Teilnahme an der Auktion eines Pferdes/Ponys/Fohlens ...): 150 Euro zzgl. 21 % MwSt. Es können Rabatte gelten.
- Verkaufskosten: Sowohl dem Verkäufer als auch dem Käufer werden 10 % des Rechnungsbetrags als Auktionskosten in Rechnung gestellt, zzgl. 21 % MwSt.
I. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Allgemeines
1.1 Sporthorses Auctions – einschließlich der Websites Sporthorsesauctions.com – ist Teil von Sporthorses B.V., einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die bei der Handelskammer unter der Nummer 30194473 registriert ist.
1.2 Sporthorses Auctions – einschließlich der Websites Sporthorsesauctions.com – und Sporthorses B.V. sind die Organisatoren der Online-Auktionen, aber nicht Teil des Kaufvertrags und der Verkaufsbestellung.
1.3 Diese Bedingungen gelten für alle Teilnehmer und Verträge, die über die Auktion zustande kommen.
1.4 Diese Bestimmungen gelten auch für alle Personen, die für oder im Namen von Sporthorses Auctions und/oder Sporthorses B.V. handeln, darunter Mitarbeiter und Bevollmächtigte.
1.5 Die Bedingungen sind jederzeit in vier Sprachen verfügbar.
2. Auktion
2.1 Die Auktion findet zu dem von Sporthorses Auctions festgelegten Zeitpunkt und in der von Sporthorses Auctions festgelegten Weise statt, erst nachdem alle Daten im Anmeldeformular vollständig eingegeben wurden und der Eingang der Anmeldegebühr bestätigt wurde. Sporthorses Auctions ist das einzige Unternehmen, das eine Online-Auktion starten und diese jederzeit ändern, aussetzen oder absagen kann.
2.2 Die angezeigten Daten eines Pferdes/Ponys/Fohlens ..., einschließlich Bild- und Videomaterial, sind das Ergebnis der vom Verkäufer über das Anmeldungsmodul bereitgestellten Informationen. Sporthorses Auctions überprüft die Vollständigkeit der Informationen, ist jedoch in keiner Weise für deren Richtigkeit verantwortlich.
2.3 Infos zu tierärztlichen Untersuchungen wurden vom Verkäufer über das Anmeldeformular gegeben und liegen daher komplett in der Verantwortung des Verkäufers. Die angegebenen Infos sind bei und während der Auktion verbindlich. Der Käufer akzeptiert diese Infos bei der Abgabe eines Gebots und/oder beim Zuschlag.
2.4 Um mitmachen zu können, musst du dich auf sporthorsesauctions.com registrieren. Sporthorses Auctions kann ohne Angabe von Gründen die Teilnahme ablehnen oder (zusätzliche) Bedingungen stellen.
2.5 Mit der Registrierung stimmst du den Bedingungen und der Datenschutzerklärung zu.
2.6 Bei Online-Auktionen wird die Schlusszeit verlängert, wenn in den letzten fünf Minuten ein Gebot abgegeben wird. Die Verlängerung beträgt fünf Minuten.
2.7 Nur Mitarbeiter oder Bevollmächtigte von Sporthorses Auctions gelten als Ansprechpartner vor, während und nach den Online-Auktionen.
2.8 Alle Transaktionen werden grundsätzlich in Euro abgewickelt, sofern nicht vorher schriftlich was anderes vereinbart wurde. Transaktionen in anderen Währungen können zusätzliche Kosten verursachen, die immer von der/den Partei(en) getragen werden, die den Antrag für eine andere Währung als Euro gestellt hat/haben.
3. Verkauf / Zuschlag
3.1 Ein Gebot ist verbindlich, bis ein höheres und bestätigtes Gebot abgegeben wird.
3.2 Mit dem Zuschlag kommt ein Kaufvertrag zustande, der schriftlich im Kaufvertrag festgehalten wird.
3.3 Ein Pferd/Pony/Fohlen/… wird in dem Zustand verkauft, in dem es sich zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung befindet. Sporthorses Auctions ist in keiner Weise haftbar und/oder verantwortlich für den Wert oder den Zustand.
4. Kaufpreis, Mehrwertsteuer und Zahlungen
4.1 Ein Verkauf zwischen juristischen Personen, der nicht zwischen Privatpersonen (privater Käufer und Verkäufer) stattfindet, unterliegt der Mehrwertsteuer. Für jedes Pferd/Pony/Fohlen ... wird angegeben, welcher Steuersatz gilt.
4.2 Bei Lieferungen außerhalb der Niederlande in der EU und Anwendung des 0 %-Steuersatzes bleibt der Käufer haftbar, wenn der Steuersatz zu Unrecht angewendet wurde.
4.3 Der Käufer muss möglicherweise zunächst die niederländische Mehrwertsteuer zahlen und erhält diese nach Vorlage eines Nachweises zurück.
4.4 Rechnungsübersicht:
4.4.1 Der Verkäufer schickt dem Käufer eine Rechnung über den Rechnungsbetrag, gegebenenfalls zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer.
4.4.2 Sporthorses Auctions schickt dem Verkäufer eine Rechnung über die Auktionskosten (2025: 10 % des Abrechnungsbetrags), gegebenenfalls zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer.
4.4.3 Sporthorses Auctions schickt dem Käufer eine Rechnung über die Auktionskosten (2025: 10 % des Abrechnungsbetrags), gegebenenfalls zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer.
4.5 Zahlungsübersicht:
4.5.1 Der Käufer zahlt Sporthorses Auctions den Abrechnungsbetrag, zuzüglich 10 % des Abrechnungsbetrags als Auktionskosten und gegebenenfalls zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer auf den Gesamtbetrag. Die Zahlung muss spätestens drei (3) Werktage nach dem Zuschlag erfolgen. Die Zahlung muss vollständig an NL02RABO0163018316 zugunsten von SporthorsesAuctions unter Angabe der auf der Rechnung angegebenen eindeutigen Losnummer erfolgen.
4.5.2 Sporthorses Auctions zahlt dem Verkäufer innerhalb von drei (3) Werktagen nach bestätigter Erhalt des von allen Parteien unterzeichneten Lieferscheins einen Betrag in Höhe des Abrechnungsbetrags, abzüglich 10 % des Abrechnungsbetrags als Auktionskosten und gegebenenfalls zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer auf den Gesamtbetrag.
4.6 Sowohl der Verkäufer als auch der Käufer halten Sporthorses Auctions und Sporthorses B.V. schadlos gegenüber Ansprüchen, Kosten und eventuellen entgangenen Einnahmen und Erträgen.
5. Lieferung und Abnahme
5.1 Die Lieferung erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung. Das Risiko geht mit der Zuschlagserteilung über. Fohlen, die jünger als fünf (5) Monate sind, bleiben bei der Stute und werden erst nach Ablauf dieser Frist geliefert.
5.2 Grundsätzlich erfolgt die Lieferung innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungseingang, sofern Käufer und Verkäufer nichts anderes vereinbart und schriftlich bestätigt haben. Bei Lieferungen ins Ausland sind Verkäufer und Käufer gemeinsam für die rechtzeitige Lieferung gemäß den Steuervorschriften verantwortlich. Bei nicht fristgerechter Lieferung gemäß den Steuervorschriften und eventuellen nachträglichen Ansprüchen werden alle Kosten an den Verkäufer (50 %) und den Käufer (50 %) weiterberechnet. Diese Kosten müssen innerhalb von 14 Tagen bezahlt werden. Die Bestätigung der Lieferung erfolgt schriftlich mit einem Lieferschein.
5.3 Wenn der Käufer die Ware nicht abnimmt, ist er in Verzug und haftet für Kosten und Schäden, außer bei privaten Verbrauchern mit Widerrufsrecht.
5.4 Fohlen werden spätestens 14 Tage nach Erreichen des 5. Lebensmonats geliefert.
5.5 Ein Pferd/Pony/Fohlen... wird inklusive Pass und korrekten, vollständigen Dokumenten geliefert.
5.6 Ein Käufer geht vorsichtig vor, befolgt Anweisungen und haftet für Schäden.
5.7 Innerhalb von 3 Tagen nach Lieferung muss der von allen Parteien unterzeichnete Lieferschein vorgelegt werden. Erst nach Erhalt des von allen Parteien unterzeichneten Lieferscheins erfolgt die Zahlung an den Verkäufer.
5.8 Mängel müssen innerhalb von 7 (Stallmängel) oder 14 Tagen (sonstige Mängel) schriftlich dem Käufer und Sporthorses Auctions gemeldet werden. Dies kann per E-Mail an info@sporthorsesauctions.com und per E-Mail an den Käufer erfolgen. Der Erhalt einer Nachricht muss immer bestätigt werden.
5.9 Die Transportkosten gehen auf Kosten des Käufers. Wenn der Käufer ein privater Verbraucher ist und von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, muss der Verkäufer diese Transportkosten zurückerstatten.
6. Eigentumsübergang und Widerrufsrecht
6.1 Das Eigentum geht mit der Lieferung über.
6.2 Privatkunden als Käufer haben bei Online-Auktionen eine 14-tägige Bedenkzeit gemäß dem Widerrufsrecht, aber nur, wenn der Verkäufer kein Privatkunde ist. Wenn der Verkäufer auch ein Privatkunde ist, gilt das Widerrufsrecht nicht. Der Widerruf muss schriftlich vom Käufer an den Verkäufer und an Sporthorses Auctions gemeldet werden.
6.3 Bei Widerruf muss das Pferd/Pony/Fohlen... so schnell wie möglich – spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Geltendmachung des Widerrufsrechts – in dem Zustand, in dem es sich bei der Versteigerung befand, an den Verkäufer zurückgegeben werden.
6.4 Der Transport des Pferdes/Ponys/Fohlens ... im Falle der Inanspruchnahme des Widerrufsrechts durch den Käufer gegenüber dem Verkäufer erfolgt auf Risiko und Kosten des Käufers.
6.5 Der Verkäufer kann bei Inanspruchnahme des Widerrufsrechts mit der Rückzahlung warten, bis das Pferd zurückerhalten wurde, auch wenn dies länger als 14 Tage dauert. Der Verkäufer erstattet den Abrechnungsbetrag, gegebenenfalls zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer. Wenn die Zahlung von Sporthorses Auctions an den Verkäufer noch nicht erfolgt ist, erstattet Sporthorses Auctions den Abrechnungsbetrag, gegebenenfalls zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer.
6.6 Als Auktionsveranstalter sieht Sporthorses Auctions die Auktion und den Zuschlag als erbrachte Dienstleistungen an, für die die Auktionskosten berechnet werden. Bei einem geltend gemachten Widerrufsrecht werden die Auktionskosten weder an den Käufer noch an den Verkäufer zurückerstattet.
6.7 Der Käufer haftet für Wertminderungen des Pferdes während der Bedenkzeit und des Transports zurück zum Verkäufer.
7. Haftung
7.1 Sporthorses Auctions haftet nicht für Schäden, Kosten und Ansprüche aufgrund von:
- Informationen, die von Teilnehmern bereitgestellt werden
- Handlungen Dritter
- Nichtlieferung
- Technischen und nichttechnischen Ereignissen im Zusammenhang mit der Online-Auktion.
7.2 Die Teilnahme ist auf eigenes Risiko. Sporthorses Auctions schließt keine Versicherung für die Teilnehmer ab. Käufer und Verkäufer sollten selbst eine Versicherung für Risiken während des Transports und der Lieferung abschließen.
8. Datenschutz und Datenverarbeitung, anwendbares Recht und Streitigkeiten
8.1 Sporthorses Auctions verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der DSGVO. Die Teilnehmer stimmen der Verarbeitung zum Zweck der Auktionsverwaltung und der Erbringung der Dienstleistungen zu.
8.2 Es gilt niederländisches Recht. Das CISG ist ausgeschlossen.
8.3 Sporthorses Auctions kann – unter anderem, aber nicht nur auf gemeinsamen Antrag von Käufer und Verkäufer – bei Streitigkeiten während und nach der Auktion verbindliche Entscheidungen treffen.
8.4 Andere Streitigkeiten werden vom Gericht Oost-Brabant entschieden.
9. Sonstige Bestimmungen
9.1 Sporthorses Auctions kann diese Bedingungen einseitig ändern.
9.2 Sollte eine Bestimmung ungültig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
9.3 Bei Unklarheiten, Abweichungen oder Unstimmigkeiten in den Bedingungen in einer anderen Sprache als Niederländisch, die unter anderem, aber nicht ausschließlich, auf Übersetzungen zurückzuführen sind, sind die Bestimmungen und Erläuterungen in der niederländischen Fassung maßgebend.
II. BEDINGUNGEN FÜR KÄUFER
10. Bieten/Kaufen
10.1 Jeder Teilnehmer, der sich als Bieter/Käufer registriert, bekommt einen persönlichen Benutzernamen und ein Passwort, um auf das Bietersystem zugreifen zu können. Der Bieter ist für deren Verwendung verantwortlich.
10.2 Das Bieten erfolgt digital. Die Gebotsschritte werden pro Auktion angegeben. Grundsätzlich gelten folgende Gebotsschritte:
Beträge bis zu 10.000 €: Gebotsschritte von 500 Euro
Beträge von 10.001 € bis 20.000 €: Gebotsschritte von 1.000 Euro
Beträge über 20.001 €: Gebotsschritte von 2.000 Euro
Das höchste Gebot wird auf der Auktionswebsite angezeigt.
10.3 Jedes Gebot ist ein unwiderrufliches Angebot an den Verkäufer. Der Bieter bietet auf eigene Rechnung, auch wenn er im Namen Dritter handelt.
10.4 Das Bieten erfolgt auf eigenes Risiko. Fehler oder technische Störungen können nicht geltend gemacht werden.
11. Pflichten des Käufers
11.1 Der Käufer muss den Rechnungsbetrag plus (im Jahr 2025:) 10 % des Rechnungsbetrags als Auktionskosten und, falls zutreffend, plus die geltende Mehrwertsteuer auf den Gesamtbetrag innerhalb von drei (3) Werktagen nach dem Zuschlag bezahlen, ohne Aufrechnung oder Aussetzung.
11.2 Bei Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung kann Sporthorses Auctions in Absprache mit dem Verkäufer das Pferd/Pony/Fohlen erneut versteigern. Der Käufer zahlt dann die Auktionskosten auf den ursprünglichen Abrechnungsbetrag, gegebenenfalls zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer, zuzüglich etwaiger Inkassokosten.
11.3 Bei Auflösung durch Widerruf gelten die Bestimmungen gemäß Artikel 6.
11.4 Der Käufer haftet für Schäden in seinem Risikobereich und stellt Sporthorses Auctions von Ansprüchen Dritter frei.
III. BEDINGUNGEN FÜR VERKÄUFER
12. Anmeldung und Bezahlung
12.1 Mit der Anmeldung gibt der Verkäufer den Auftrag, ein Pferd/Pony/Fohlen ... zu versteigern. Erst nach vollständiger Anmeldung – bestätigt durch Sporthorses Auctions – und nach Zahlung der Anmeldegebühr wird ein Pferd/Pony/Fohlen ... zugelassen und kann der Verkäufer die übrigen (teilweise obligatorischen) Daten hochladen und angeben.
12.2 Der Verkäufer zahlt die im Voraus festgelegte Anmeldegebühr ohne Verrechnung oder Aufschub. Bei Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung der Anmeldegebühr wird die Registrierung nach 14 Tagen automatisch gelöscht.
12.3 Nach Erhalt des von allen Parteien unterzeichneten Lieferscheins leistet Sporthorses Auctions die Zahlung an den Verkäufer gemäß den Bestimmungen in Artikel 4.5, sofern die Zahlungen durch den Käufer erfolgt sind.
12.4 Eine Verrechnung durch den Verkäufer ist nicht zulässig.
13. Informationen und Garantien
13.1 Der Verkäufer liefert korrekte und vollständige Informationen über das Pferd/Pony/Fohlen ... für die Auktionswebsite. Erst nach Prüfung und Bestätigung der gelieferten Informationen führt Sporthorses Auctions die Auktion durch. Sporthorses Auctions haftet nicht für fehlerhafte Informationen. Eventuelle Fehler müssen spätestens 1 Tag vor der Auktion gemeldet werden.
13.2 Sporthorses Auctions kann ohne Angabe von Gründen Informationen prüfen, ablehnen oder eine Auktion ablehnen oder verzögern.
13.3 Wenn falsche Infos gegeben wurden und die Auktion oder Vergabe deshalb nicht stattfinden kann, bleibt die Anmeldegebühr fällig. Außerdem muss der Verkäufer eine Strafe von 20 % des erwarteten Abrechnungsbetrags zahlen, mindestens aber 1.500 €, wenn das Pferd ohne triftigen Grund nicht an der Auktion teilnimmt.
13.4 Der Verkäufer bleibt bis zur Lieferung für die Pflege, Unterbringung, Versicherung und alle anderen Kosten des Pferdes/Ponys/Fohlens... verantwortlich. Die Kosten dafür gehen auf seine Rechnung.
13.5 Der Verkäufer garantiert die Gesundheit und Eignung des Pferdes/Ponys/Fohlens... gemäß den gelieferten Informationen.
13.6 Der Verkäufer garantiert die Richtigkeit der tierärztlichen Informationen und hält Sporthorses Auctions schadlos für Ansprüche und Kosten, die durch die Beschaffung und Bereitstellung dieser Informationen entstehen.
13.7 Der Verkäufer garantiert, dass das Pferd/Pony/Fohlen ... frei von verbotenen Substanzen (FEI-Liste) ist. Der Käufer darf bis zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Lieferscheins Proben entnehmen.
13.8 Bei einem positiven Ergebnis muss das Pferd/Pony/Fohlen ... sofort vom Verkäufer zurückgenommen werden. Alle Kosten gehen zu seinen Lasten, einschließlich der Anmeldegebühr und der Auktionskosten sowohl des Verkäufers als auch des Käufers.
13.9 Die Lieferung und Übergabe erfolgt frei von Pfandrechten oder anderen Rechten.
13.10 Der Verkäufer hält Sporthorses Auctions komplett schadlos bei Ansprüchen wegen Garantieverletzungen.
13.11 Der Verkäufer haftet für Schäden, die er selbst verursacht hat, und hält Sporthorses Auctions dafür schadlos.
14. Mindestpreis und Rückkauf
14.1 Ein Verkäufer kann einen Mindestpreis angeben, also den Betrag, für den er das Pferd/Pony/Fohlen... mindestens verkaufen will. Sporthorses Auctions ist nicht verantwortlich für die Festlegung eines Mindestpreises und die Auswirkungen auf die Auktion und/oder den Zuschlag.
14.2 Der Mindestpreis ist auf der Auktionswebsite nicht sichtbar.
14.3 Bei der ersten Auktion eines Pferdes/Ponys/Fohlens ... und wenn es keine Gebote gibt oder die Gebote unter dem Mindestpreis liegen, kauft der Verkäufer das Pferd/Pony/Fohlen ... zum Startpreis zurück. Er zahlt dann keine Auktionskosten, weder als Verkäufer noch als Käufer (die Anmeldegebühr gilt aber und muss bezahlt werden), und kann – ohne die Anmeldegebühr erneut zu zahlen – das Pferd/Pony/Fohlen... noch einmal zur Auktion anbieten.
14.4 Bei der zweiten Auktion eines Pferdes/Ponys/Fohlens ... – aufgrund der Bestimmungen in Artikel 14.3 – kann der Verkäufer erneut einen Mindestpreis festlegen. Wenn bei dieser zweiten Auktion keine Gebote eingehen oder wenn die Gebote unter dem Mindestpreis liegen, kann der Verkäufer zwischen zwei Optionen wählen:
14.4.1 Der Verkäufer kauft das Pferd/Pony/Fohlen... zum Startgebot zurück und zahlt als Käufer einmalig die Auktionskosten für diesen Betrag; oder
14.4.2 Der Verkäufer gibt dem Teilnehmer mit dem höchsten Gebot das Pferd/Pony/Fohlen... und der Verkaufsprozess geht nach diesen Bedingungen weiter.
14.5 Ein zurückkaufender Verkäufer gilt als Käufer.
15. Rückzug und Nichtteilnahme
15.1 Wenn ein angemeldetes Pferd/Pony/Fohlen... nach der Bestätigung der Teilnahme durch Sporthorses Auctions zurückgezogen wird, bleibt die Anmeldegebühr fällig. Außerdem muss der Verkäufer eine Strafe von 20 % des erwarteten Abrechnungsbetrags zahlen, mindestens aber 1.500 €, wenn das Pferd ohne triftigen Grund nicht an der Auktion teilnimmt.
15.2 Wenn die Bestimmungen in Artikel 13 nicht erfüllt sind oder es Probleme mit dem Pferd/Pony/Fohlen oder seinem Verkäufer gibt, sodass das Pferd/Pony/Fohlen nicht an der Auktion teilnehmen kann, bleibt die Anmeldegebühr fällig. Außerdem muss der Verkäufer eine Strafe von 20 % des erwarteten Abrechnungsbetrags zahlen, mindestens aber 1.500 €, wenn das Pferd ohne triftigen Grund nicht an der Auktion teilnimmt.